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   OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07   

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OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07 (https://dejure.org/2008,8162)
OLG München, Entscheidung vom 17.01.2008 - 29 U 4576/07 (https://dejure.org/2008,8162)
OLG München, Entscheidung vom 17. Januar 2008 - 29 U 4576/07 (https://dejure.org/2008,8162)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Unlauterer Wettbewerb: Abstellen eines mit einer Werbeaufschrift versehenen LKW auf einem Friedhof im Rahmen von Restaurierungsarbeiten - Friedhofswerbung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von werbenden Handlungen eines Bestattungsunternehmers auf einem Friedhof; Anforderungen an die Konkretisierung eines wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch; Unbegründetheit eines zu allgemein formulierten Unterlassungsantrags

  • Judicialis

    UWG § 7 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unlautere Friedhofswerbung durch Abstellen eines mit großformatigem Firmenschlagwort eines Bestattungsunternehmens beschrifteten Lkw auf Friedhofsgelände

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Friedhofswerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • GRUR-RR 2008, 355
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG München, 16.05.2002 - 29 U 5753/01

    Sittenwidrigkeit von Werbemaßnahmen im Bestattungsgewerbe

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07
    Das ist jedoch schon deshalb nicht der Fall, weil - wie die Antragstellerin selbst zutreffend darlegt (vgl. S. 4 d. Antragsschrift v. 2. August 2007) - nicht jede Anbringung einer Firmenaufschrift auf einem Gegenstand, der von einem im Bestattungsgewerbe Tätigen auf dem Friedhof verwendet wird, unlauter ist, es vielmehr auf die jeweiligen Umstände des Einzelfalls ankommt (vgl. auch Senat GRUR-RR 2003, 117 ff. - Grabaushubcontainer zu § 1 UWG a. F.).

    Anders als bei der vom Senat in seinem Urteil vom 16. Mai 2002 - 29 U 5753/01 - Grabaushubcontainer (GRUR-RR 2003, 117 ff.) als wettbewerbswidrig angesehenen Platzierung eines mit Werbeaufschriften versehenen Containers in unmittelbarer Nähe zu einer frischen Grabstelle ist im Streitfall nicht erkennbar, dass sich die angegriffene Werbemaßnahme - etwa wegen des Abstellorts des Fahrzeugs - in besonderem Maße gerade an die Hinterbliebenen eines soeben Verstorbenen gerichtet hätte, die in ihrer Trauer ein Aufdrängen kommerzieller Anliegen in bis zur Unzumutbarkeit gesteigertem Maße als störend empfinden würden.

    Der Streitfall entspricht vielmehr in seinen wesentlichen Punkten der Konstellation, für die der Senat bereits in seiner Entscheidung Grabaushubcontainer keine Sittenwidrigkeit i. S. d. § 1 UWG a. F. angenommen hat (vgl. GRUR-RR 2003, 117 [118] unter dem dortigen Gliederungspunkt 2.), und nicht derjenigen, die er als sittenwidrig erachtet hat.

  • BGH, 17.07.2003 - I ZR 259/00

    Keine Urheberrechtsverletzung durch Links - Paperboy

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07
    Ob der Antrag auch insoweit hinreichend bestimmt i. S. d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist, als er in seinem Insbesondere-Teil nicht eindeutige Begriffe wie "kurzzeitig" und "in großen Lettern" verwendet, kann dahin stehen, da der Antragstellerin selbst bei einer Klarstellung der möglicherweise unbestimmten Begriffe kein ihrem Begehren entsprechender materiell-rechtlicher Unterlassungsanspruch zustünde (vgl. BGH GRUR 2003, 958 [960] - Paperboy m. w. N.).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 93/02

    Ansprechen in der Öffentlichkeit II

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07
    Eine Belästigung ist um so eher als unzumutbar anzusehen, je mehr sie nicht eine ungewollte oder nur gelegentliche Nebenwirkung einer Werbemaßnahme darstellt, sondern mit der beanstandeten Werbemethode notwendig und regelmäßig verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2005, 443 [445] - Ansprechen in der Öffentlichkeit II).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07
    Ein Unterlassungsantrag wird jedoch (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere wenn er auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (vgl. BGH GRUR 2007, 987 - Änderung der Voreinstellung Tz. 22 a. E.; GRUR 2002, 187 [188] - Lieferstörung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 2.44; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 16.03.2000 - I ZR 229/97

    Lieferstörung - Irreführung/Vorratsmenge

    Auszug aus OLG München, 17.01.2008 - 29 U 4576/07
    Ein Unterlassungsantrag wird jedoch (teilweise) unbegründet, wenn er durch eine zu weite Verallgemeinerung über den bestehenden Anspruch hinausgeht, insbesondere wenn er auch Handlungen einbezieht, die nicht wettbewerbswidrig sind (vgl. BGH GRUR 2007, 987 - Änderung der Voreinstellung Tz. 22 a. E.; GRUR 2002, 187 [188] - Lieferstörung; Köhler in: Hefermehl/Köhler/Bornkamm, Wettbewerbsrecht, 26. Aufl. 2008, § 12 UWG Rz. 2.44; jeweils m. w. N.).
  • BGH, 22.04.2010 - I ZR 29/09

    Grabmalwerbung

    Es hat dabei mit Recht die Sichtweise eines durchschnittlich empfindlichen Adressaten dieser Werbung zugrunde gelegt (vgl. OLG München GRUR-RR 2008, 355, 356 = WRP 2008, 380; Fezer/Mankowski, UWG, 2. Aufl., § 7 Rdn. 61, jeweils m.w.N.).
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